Buch Musealisierung als Zivilisationsstrategie

Arbeitsheft zum Symposium „Musealisierung als Zivilisationsstrategie“, das am 24. November 2009 stattfand.

Musealisierung als Zivilisationsstrategie, Bild: Titelseite. Gestaltung: Gertrud Nolte. + 6 Bilder
Musealisierung als Zivilisationsstrategie, Bild: Titelseite. Gestaltung: Gertrud Nolte.

Was ist ein Produzent ohne den urteilsfähigen Konsumenten, was vermag der Arzt ohne einen therapietreuen Patienten, was der Künstlerohne einen verständnisfähigen Betracter und Zuhörer, was richtet der Politiker aus ohne einen kritikfähigen Wähler, was nutzt die Predigt, wenn sie nur auf tumbe-taube Ohren stößt?

Durch Wissen klagend - 

durch Klagen leidend - 

durch Leiden wissend

Agnosce, dole, emenda

Erschienen
2008

Herausgeber
Brock, Bazon | Bauer, Christian

Verlag
Verlag und Datenbank für Geisteswissenschaften (VDG)

Erscheinungsort
Weimar, Deutschland

ISBN
9783897396746

Umfang
1. Aufl. 2009, 120 Seiten, 3 Abb. s/w

Einband
Broschur

Seite 81 im Original

Hans Ulrich Reck: So unvermeidlich und wünschenswert wie unerbittlich und vergebens?

1. Das Plädoyer für eine ultimative Musealisierung kultureller Konflikte und der ihnen unterliegenden Kräfte, also des Potentials und der Dynamik aller Kulturen, die sich zivilisatorisch aufheben lassen und dies durch Selbstbeschränkung von innen her befördern, ist eine prototypisch post-terroristische Figur. Und zugleich eine „späthistorische“ Einsicht.

2. Entscheidend sind hierin immer Standort und Perspektive, wofür gesprochen oder gegenüber wem was gefordert wird. Post-terroristisch meint: Mindestens 1000 Jahre imperialer Weltunterwerfung mittels Gewalt wird abgelöst durch die deklarierte Selbstbeschränkung durch eine Zustimmung zu einer „symbolokratischen“ Fiktionalisierung aller partikularen, autokratischen Entfaltungs-, aber auch der Fremdbestimmungsansprüche. Solches kann nur je „für sich selber“ entschieden und gefordert werden.

3. Gewalt setzt Recht – als Eigenes und als Anderes zugleich, Grenze, Negation, Widerspruch. Recht geht aus Gewalt hervor. Die Einklagung weltzivilisatorischer Rechtssetzung als Beschränkung nicht nur von Willkür, sondern von jeglicher Gewaltsetzung, jeder Durchsetzung von fundamentalistischen Ansprüchen, geht von dieser Binnenperspektive aus. Im Außenverhältnis ist sie unvermeidlicherweise hilflos: unerbittlich und vergebens, nutzlos vielleicht gar. Selbstaufklärung als Selbstbeschränkung ist kein Herrschaftstitel von Weltzivilisierung, die ordnungspolitisch gegen – im Vergleich dazu – dissidente und gar deviante Kulturen durchgesetzt werden könnte.

4. Bleibt das Plädoyer für Selbsterziehung, das erst greift, wenn diese sich schon realisiert hat, nicht wenn diese noch vorausgesetzt werden muß. Einsicht kraft oder aus nachholender Bändigung der Entfesselungswünsche? Bliebe demnach nur Zustimmung zum Paradoxon, auf Einsicht zu hoffen, wo Handeln nichts mehr durchsetzen kann. Zivilisierung als Musealisierung setzt auf eine Selbstentwicklungsvernunft, die nötige symbolokratische Transformationen freiwillig zu betreiben – kraft dieser selbst, aus keinen anderen Gründen.


5. Die Durchsetzung des zivilisierten Rechts bleibt immer an die Reaktivierung von Gewalt gebunden. Wie dieser zugestimmt werden kann, ohne daß den nicht-regulierten Sphären ein Recht auf faktische deregulative Gewalt, also ein re-militarisierender Rekurs gegen den Anspruch der Zähmung zugestanden werden muß, ist rechtsphilosophisch bis heute umstritten und in der Sache unklar.

6. Der Rekurs von Recht auf Gewalt, von Symbolokratie auf Reales, von Zivilisierung auf kulturelle Selbstbehauptung schreibt sich der Zähmung der Bildervernichtung in der Sphäre des Museums seit Ende des 18. Jahrhunderts als konzeptueller Entwurf in alle Bildbewältigung an Grenzüberschreitungen und -ziehungen ein. Die Musealisierung der Bilder und die Transformation des ikonophilen Herrschaftsanspruchs der Aristokratie in die neue historisch-kritische Anordnung im Louvre, die durch Jacques-Louis David nach 1792 maßgeblich mitbefördert worden ist, bleibt ein unerreichtes Meisterstück in dieser Programmatik, wiewohl es sich wenige Jahre später unter Napoleon auch auf die Versammlung von Artefakten bezog, die in Kulturkriegen enteignet und als Triumphstücke aus Beutezügen annektiert wurden. Die Wunde des unterlassenen Bildersturms (leidvoller Triebverzicht durch Destruktionshemmung) bleibt der Zähmung der Bildkräfte im Sinne der Paradoxie einer auf Gewalt rekurrierenden Zivilisierung als Recht eingeschrieben. Sie ist unverfügbar und unvermeidbar.

7. An die Stelle der Politisierung kultureller Kampfbehauptungen tritt in diesem Horizont die Kunst der Fiktionalisierung, wie sie André Malraux im „imaginären Museum“ (1948) bisher letztgültig konzeptualisiert hat. Das bedeutet, daß Bürger unvermeidlicherweise Rezipienten sind, die ihrerseits die eigentlich produktiven Kräfte in der Dialektisierung der Symbolherrschaft der gezähmten Musealisierungen ausmachen. Die selbstbewußte Fiktionalisierung, die konstellative Montage – sie befördern im Zeitalter der medialen Simulationen und des Techno-Imaginären immer auch eine durch spielerische Differenzen vermittelte apparative Selbstaufklärung.

8. In der paradoxalen Aneignung der Symbolherrschaft, also Transformation der gewaltsamen Handlungsansprüche in virtualisierende, testende Inszenierungen, entfaltet sich die ganze Kunst der Bürger als Rezipienten. Aktiviert jede Wahrnehmung ein Schema, das sich parallel zu den Gegebenheiten der „Welt“ in der Organisation der Wahrnehmung nach konstruktiven Bedingungen der Wahrnehmungsweise selber geltend macht, so hängt der Weg der Zivilisierung von der Steigerung der Fiktionen ab, in denen diese parallel zu den durch die Gegebenheiten initial aktivierten Wahrnehmungsschemata mit historischer Dichte gefüllt werden können. Das können sie nur, wenn sie gesteigerte Fiktionalisierungen ermöglichen.

9. An die Stelle der Konflikte tritt die Kunst der Fiktionen:
Montagen, Re-Montagen, Durcharbeitungen, Virtualisierungen.

10. Hier eröffnet sich erneut ein kritisch wie emphatisch bestärkender Anschluß an die einschlägigen Theoreme von Bazon Brock bezüglich des verbotenen Ernstfalls und der unbedingten Zivilisierung, also der Selbstbeschränkung aller Kulturen. Man kann das programmatisch bezeichnen als eine „Ästhetik der Selbstrelativierung“. Sie ist wie folgt beschaffen und man kann der Klarheit dieser Setzungen nur zustimmen: Konsens sichert die Gemeinsamkeit der unlösbaren Probleme. Ihr Fundament ist „Natur“. Daraus leitet sich für Bazon Brock als Forderung her: Hominisierung statt Humanisierung, Menschwerdung statt Vermenschlichung. Hominisierung gilt nicht nach Maßgabe kultureller Ideale, sondern im Ausmaße natürlicher, naturevolutionärer Möglichkeiten und Beschränkungen. Zivilisation wird jede Kultur durch strikte Selbstbeschränkung dort, wo sie die von ihr selbst geschaffene Unlösbarkeit von Problemen nicht nur als ihre Identität, sondern auch als ihre Funktionsdynamik erkennt. Sie begreift dann, daß das, was sie inkorporiert – nämlich die Unlösbarkeit des Problems als Abstraktion von der Gemeinsamkeit aller wesentlichen Probleme im Namen irgendeiner Authentizität – das einzige ist, was sie mit allem anderen Partikularem verbindet. Selbstüberwindung und -umformung ist alles, was Partikularitäten an Universalem zu leisten imstande sind. Das Partiale ist wesentliches Medium des aufgetragenen Überganges. Es selbst verschwindet in diesem Transitorischen und erweist seine Rationalität im futurum perfectum: es wird dereinst in Anderes übergegangen sein.

11. Das belegt, ebenso deutlich, auch, daß normierende Universalität zunächst immer aus kultureller Partikularität hervorgeht, weshalb zivilisatorische Ansprüche vorwiegend auf dem Wege von Krieg und Unterwerfung, Kolonialismus und kulturellem Vormachtsanspruch durchgesetzt worden sind, jedenfalls auf der Unterwerfung der Feinde dieser Partialkultur beruhen, die regelmäßig als jeweils minderwertige oder barbarische gesetzt wird. Das folgt schon aus der herrschaftstechnischen Benennung der Akteure und der Frage, wer diese Benennung festzulegen die Befugnis hat.

12. Es ergibt sich gegenüber diesem Versprechen auf Zügelung aller kulturellen Barbarei durch universale Zivilisation eine Reihe von störrischen, zuweilen auch verstörenden Fragen. Zum Beispiel: Wer darf Exekutor der Zivilisationsgebote auf höchstem Niveau sein? Wer hat von wem wofür wie lange ein entsprechendes Mandat? Aus welchen Gründen? Wie kommt die Legitimation dazu zustande? Wenn man gegen Opponenten, Verweigerer, Saboteure oder Gegner der universalen und als letztgültig akzeptierten Zivilisationsgebote vorgeht: Gelten diese Gebote auch ohne Zustimmung derer, die gegen sie Einwände haben? Und gelten diese Gebote nur gegen sie oder gerade für diese selbst, die sich ihnen verschließen? Und wenn ja, weshalb? Wer legt schließlich die Eigentlichkeit einer Geltung im Sinne einer undifferenzierten Norm fest, die keinerlei Ausnahme zulassen kann, weil jede Kasuistik ihre Geltung unweigerlich und sofort zerstörte? Man mag nur unter unerbittlich gesetzten Bedingungen davon absehen können, daß es Zivilisation ohne den Prozeß ihrer Konstituierung durch Kultur, d.h. durch einen Prozeß der Barbarei und Gewalt faktisch nicht gibt.

13. Zivilisation als unbedingtes Gebot erhält ihre Würde durch diese Indizierung eines Gewaltprozesses, die Geltung ihrer Norm entgegen ihrer Genesis. Die Genealogie durch Gewalt gibt die kontrafaktische Folie ab – das, woraus Zivilisation als unbedingte Alternative sich entwickelt hat. Es ist einleuchtend, für diese Zivilisation und gegen das im Krieg wurzelnde Prinzip autonomer Kultur zu argumentieren. Aber dieses Plädoyer kostet nichts. Und die Forderung nach Handlungsoptionen dient zwar hehren Zwecken, muß aber unweigerlich zu partikularen und barbarischen Mitteln greifen (Aufrüstung von Durchsetzungsmitteln), verstrickt sich also in einen Selbstwiderspruch. Denn wie sieht die Durchsetzung der Gebote universaler Zivilisierung aus? Wer hat die Autorität zur rechtsetzenden Gewalt, die eine über Leben und Tod ist? Wer wird als Weltpolizei eingesetzt? Wieso soll gerade hier garantiert sein, daß partiale Interessen und Leidenschaften keine Rolle spielen? Die Vorstellung vom Krieg als gerechtfertigter, rein technischer, sachwaltender, operativer Exekution, legitimiert durch eine in metaphysischer Wahrheit gegründete Mission, ist auch in dieser Version nichts als ein Phantasma.

14. Es bleiben also genügend Fragen offen, wie die Inszenierung der sich ausschließenden Aspekte der erfahrenen Paradoxie möglich werden kann, daß Zivilisierung im Weltmaßstab nötig ist, aber eben deshalb Reaktivierung der Gewalt als externe Perspektive oder übergeordnetes Naturrecht mittels Fremdbestimmung und Unterwerfung kriegerischer, zur zivilisatorischen Selbstbändigung nicht fähiger oder bereiter Kulturen voraussetzt.

15. Das kontrastiert um den Preis des Überlebens der exklusiven (und je ausschließenden) Erfahrung, daß post-terroristische Gewalttransformation die Zustimmung zur symbolokratischen Fiktionalisierung jeweils nur unter internen Gesichtspunkten vollziehen kann, also als freiwillige Selbst-Säkularisierung, als Selbstbändigung und nicht als imperiale Unterwerfung im Namen einer weiteren „universalen Wahrheit“, einer unvermeidlich universalen Zivilisierung, auch wenn diese sich als unerbittlich auf Evidenz pochendes Plädoyer für Musealisierung erklärt. Man kann die gegebene Paradoxie und drohende Aporie als Beobachtung wie folgt situieren, was eine – zugegeben: etwas sophistische – Nuancierung des gewählten Veranstaltungstitels markiert: „Musealisierung als Zivilisationsstrategie“ ist anders deutbar denn als „Musealisierung als Zivilisierung“. Ersteres bezeichnet eine aufgerüstete Form, einen vollendeten Tatbestand mit deduktiv verfahrender Geltungsdurchsetzung, welche beliebige externe Zugriffe als gerechtfertigte Mittel erlaubt. Letztere ist ein prozeduraler Ausdruck, der nur nach Innen und intrinsisch erarbeitet und wirksam werden kann: als Binnen-Säkularisierung aller kulturell überschießenden Formungsansprüche, als Entwicklungsprozeß der Durcharbeitung von Selbstwidersprüchen, die nicht nach dem Schema von Mitteln zu gerechten oder evidenten Zwecken aufgespalten und verrechnet werden können.