Buch Die Welt zu Deinen Füßen

Den Boden im Blick: Naturwerk - Kunstwerk - Vorwerk

Die Welt zu Deinen Füßen, Bild: Titelseite. + 6 Bilder
Die Welt zu Deinen Füßen, Bild: Titelseite.

Den Boden im Blick
Warum küßt der Papst den Boden?
Warum werden rote Teppiche ausgerollt und Blumen gestreut? Wurden Sie auch schon mal ermahnt, hübsch auf dem Teppich zu bleiben oder hat man Ihnen bereits die Welt zu Füßen gelegt.

Offensichtlich hatte der Boden, auf dem wir stehen, immer schon eine elementare kulturelle Bedeutung. In Antike und Mittelalter bildete man kosmische Ordnungsvorstellungen, Weltmodelle und die Ornamente der Schöpfung auf dem Boden ab. Die Aufmerksamkeit für den Boden schwand gerade dadurch, daß man ihn in den modernen Zivilisationen von Unrat und Unebenheiten befreite, ihn betonierte und aphaltierte. Die zivilisatorische Uniformierung unserer Böden hat inzwischen eine Gegenbewegung hervorgerufen.
In Architektur und Design richtet sich heute der Blick wieder auf den Boden.

Zu den Trendsettern in diesem Bereich gehört der Teppichbodenhersteller Vorwerk, der mit Künstlern wie Robert Wilson, Rosemarie Trockel und Jeff Koons völlig neue Wege in der Bodengestaltung beschreitet.

Der bekannte Alltagsästhetiker Bazon Brock nimmt in zwölf Kapiteln je einen Entwurf aus Vorwerks Flower Edition zum Anlaß, um an Beispielen aus der Kunstgeschichte, der Architektur und Kultivierung der Natur die Welt zu unseren Füßen zu thematisieren.

Erschienen
01.01.1999

Autor
Brock, Bazon

Herausgeber
Vorwerk-Teppichwerke in Hameln

Verlag
DuMont

Erscheinungsort
Köln, Deutschland

ISBN
3-7701-4483-X

Umfang
239 S. : überw. Ill. ; 29 cm

Einband
Pp.

Seite 178 im Original

Ruhe sanft!

Die Friedhöfe dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen.
Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Dort werden geführt:
a) das Verzeichnis der beigesetzten Verstorbenen, die Grabkartei, des weiteren
b) zeichnerische Unterlagen (Friedhofspläne), welche die Friedhofsgrenzen der einzelnen Friedhöfe, die Friedhofswege, die Grenzen der einzelnen Grabfelder und deren Bezeichnungen enthalten.
Friedhöfe und Friedhofsteile können aus wichtigem öffentlichen Grund für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung) oder einer anderen Verwendung zugeführt werden (Entwidmung).
Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen.
Soweit durch Schließung das Recht auf weitere Bestattungen in Wahlgrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte zur Verfügung gestellt.
Außerdem kann er die Umbettung bereits bestatteter Leichen verlangen.
Durch Entwidmung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren.
Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet:
den Friedhof und seine Einrichtung, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigt zu betreten, Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, die Friedhofcontainer und Abfallbehälter für die Entsorgung von Hausmüll zu benutzen.
Die Grabmale sollen in Gestaltung und Umgebung an die Umgebung angepaßt sein und eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten.
Für Grabmale dürfen keine Materialien wie Beton, Glas Emaille, Kunststoffe sowie ähnliche Werkstoffe verwendet werden.
Zur Reinigung der Grabmale dürfen nur umweltfreundliche Reinigungsmittel verwendet werden.
Bei der Gestaltung und Bearbeitung der Grabmale gelten folgende Vorschriften:
Die Bearbeitung soll handwerklich sein, die Grabmale sollen aus einem Stück sein und dürfen einen Sockel haben, der in der Regel eine Höhe von 15 cm nicht überschreiten darf.
Schriften, Ornamente und Symbole sollen in der Regel aus demselben Material wie dem des Grabmals bestehen oder diesem angepaßt sein.
Steineinfassungen und Schrittplatten sind zugelassen.
Neue Grababdeckungen mittels geschlossener Platte sind nur zulässig, wenn nicht mehr als' 1/3 der Grabstätte bedeckt werden.

Zitat:
S.178: Als ich sehr krank war und im Krankenhaus im Sterben lag, hatte ich einen einzigen Wunsch: Ich wünschte mir gar nicht so sehr weiterzuleben (dies abzunehmen lag fern meines Vorstellungsvermögens), sondern ich wünschte mir, die Füße auf den Boden setzen zu können; es war mein verzweifelter Wunsch, die Erde mit meinen Füßen zu berühren, ihr „anzugehören“. (Sottsas, Ettore, aus: Prolog, in Bodenreform 3, 1995)

Abbildung:
S.179: DRY EARTH/&/SCATTERED ASHES/OR/DRY EARTH/&/BURIED GOLD/OR, Lawrence Weiner, Gravierungen in Abdeckplatten für Erdarbeiten, Skulpturprojekt, Münster 1997.